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Leistungen

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Unsere Leistungen im Überblick

Messung des Gleitreibungskoeffizienten mit dem mobilen Messgerät GMG 200 zur Durchführung von Gleitreibungsmessungen gemäß DIN 51131 und DIN EN 16165:2021 in einem Ortstermin mit ausführlicher Fotodokumentation und graphischer Auswertung der Messergebnisse. Der Reibwert bzw. (Gleit-)Reibungskoeffizient, auch Reibungszahl genannt, μ oder f, ist ein dimensionsloses Maß für die Reibungskraft im Verhältnis zur Anpresskraft zwischen zwei Körpern.

Bei der Angabe eines Gleitreibungskoeffizienten wird zwischen Gleitreibung und Haftreibung unterschieden: Bei der Gleitreibung bewegen sich die Reibflächen relativ zueinander, während sie dies bei der Haftreibung nicht tun. Im Gegensatz dazu wird der sogenannte „R-Wert“ auf einem Prüfgestell unter Laborbedingungen getestet.

Im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungs­beurteilung

Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1 regelt unter Punkt 1.5

  • Fußböden, Wände, Decken, Dächer

(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen.

(2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.

Zur Festellung der Betriebs­sicherheit im Gebäude

Für ein gefahrloses Begehen von Bodenbelägen ist die Rutsch- und Trittsicherheit von ausschlaggebender Bedeutung. Da mit der Verbesserung der Rutschsicherheit oftmals jedoch der Reinigungsaufwand steigt, sollte das Bestreben nach Rutschsicherheit im Vorfeld durch die objektive Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten bestätigt werden, bevor weitere Maßnahmen wie:

  • Aufbringen einer Anti-Rutsch-Chemie
  • Erhöhung der Rutschsicherheit durch Beschichtung oder Beklebung
  • Mechanische Rutschhemmung
  • Laserbehandlung

eingeleitet werden.

Als Präventivmaßnahme

Im Zuge der Prävention können Rutschmessungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob von einem verlegten Bodenbelag im Innenbereich arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (durch Stürzen, Stolpern oder Ausrutschen) ausgehen. Wenn ja, dann kann die Rutschmessung dazu dienen, zu beurteilen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind oder nicht, um Unfälle zu verhindern.

Rechtsgrundlagen sind:

  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1 [3]) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz: „§ 3 (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlich sind. § 3 (2) Der Unternehmer hat Gefährdungsbeurteilungen insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben.“;
  • Arbeitsstättenverordnung (§ 3 (1) und Anhang 1.5, Nr. 2) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 „Fußböden“: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. […] die Fußböden der Räume müssen rutschhemmend sein.“

Nach einem Rutsch-, Stolper- oder Sturzunfall

Oft geht es nach einem Rutsch-, Stolper- oder Sturzunfall um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die oftmals langwierig oder sogar dauerhaft sind. Ausgerutscht? Eine alltägliche Situation, wenn das Risiko unterschätzt wird. In der Eile nimmt man gleich zwei Treppenstufen auf einmal, Arbeitsmaterialien tragend ist keine Hand mehr frei, um sich am Treppengeländer festzuhalten. Zum Einschalten der Beleuchtung fehlt ohnehin die Zeit. In solchen Situationen können Treppenstufen leicht zum Verhängnis werden. Kommen dann noch Stress, Ärger, Gedanken, ein beim Gehen geführtes Gespräch (Handy) oder Lärm (Kopfhörer) hinzu, verhindert dies vielleicht, dass man eine Stolperfalle rechtzeitig als Gefahr erkennt und dieser ausweicht.

Hierdurch entstehen Konflikte, die durch eine objektive Rutschmessung und der damit verbundenen Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten entkräftet werden können.

Ist der Bodenbelag wirklich zu glatt, dann kann dies geprüft und dokumentiert werden.

Sie erhalten:

Einen Ortstermin, an dem die Rutschmessung durchgeführt wird


Eine ausführliche Fotodokumentation des Ortstermins


Eine graphische Auswertung der Messergebnisse

Sachverständigenbüro
S. Hintze

Am Sickeskreuz 12 a
47877 Willich



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